Wohnraum ist zum wohnen da!
Seit rund einer Woche (28.04.2018) ist zuvor jahrelang leerstehender Wohnraum wieder mit Leben gefüllt. Er wird also seinem eigentlichen Zweck entsprechend genutzt. Einziger „Schönheitsfehler“: Die jetzigen Bewohner haben sich selbst einquartiert. In einem Akt der Selbsthilfe. => Hier gehts zur Solidaritätserklärung
Es ist wichtig hier zwischen Selbsthilfe und Selbstjustiz zu unterscheiden! – Letztere setzt eigenes Handeln über geltendes Recht. Selbsthilfe weiß, dass sie zwar gegen geltendes Recht verstoßen mag, schädigt aber vor allem keine Personen an Leib und Leben und macht auf Missstände aufmerksam wie dies z.B. auch beim zivilen Ungehorsam der Fall ist. Und schließlich nehmen die Selbsthelfer*innen entsprechende rechtliche Folgen bewußt in Kauf. Das ist schon eine andere Qualität, als lediglich zu sagen: „Jetzt nehme ich das Recht in meine Hände“
Aber warum? – Weil’s nötig ist!
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