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Das Amtsgericht hat am 04.05.2016 ein Urteil gesprochen.
Die Richterin blieb hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück und verhängte eine Geldstrafe auf Bewährung. Unsere erneute Revision hat das OLG am 19.12.2016 nun abgelehnt.
Infos und Berichte zum Prozessverlauf sowie zum Urteil und weiteren Vorgehensweise gibt es unter:
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