Langes Warten auf kurzen 5-Minuten Prozess
Am Montag, 11. April 2016, sollte am Amtsgericht Stuttgart die Wiederholung des politischen Prozesses gegen drei Frauen und Männer, die am 10./11.11.2012 das Stuttgarter Rathaus besetzt haben sollen, beginnen.
Bei der Wiederholung des Prozesses wegen Hausfriedensbruch (Rathausbesetzung) gegen die verbliebenen drei Angeklagten tut sich das Amtsgericht jedoch erkennbar schwer.


Ein mit Wasser gefüllter Eimer aus der Gerichts-Kantine für die Blumen (Danke dafür!) verschönerte fortan die Anklagebank – und Cécile Lecomte (das Eichhörnchen) freut sich mit. Den Blumen lag ein Schreiben bei „lass Krachen!“ sowie „Heldenfutter. Für alle Helden des Alltags & zur Förderung der Konzentration vor Gericht“. Natürlich aus dem Naturkost-Markt.
Um ca. 10:25 Uhr kam dann die dienstliche Erklärung der abgelehnten Richterin, zu der wir bis 11.30 Uhr Stellung nehmen konnten.
Also wieder Pause.
Da Richterin Rudolph, die über den Ablehnungsantrag entscheiden wird, schon im letzten Verfahren in einem
ähnlichen Vorgang einseitig argumentierte, stellten wir auch gegen diese Richterin einen Befangenheitsantrag. Nun waren schon zwei in diesem Stand.
Um 11:35 übergaben wir Stellungnahmen und Anträge der Justizangestellten. Bis 13 Uhr sollte darüber nun befunden werden. In dieser Zeit konnten wir auch Mittagspause machen. Der Vormittag war um, eine Richterin hatten wir noch immer nicht gesehen. Die Verhandlung war noch immer nicht eröffnet.
13:05 – Richterin noch immer nicht erschienen. Wir sind immer pünktlich. Das Gericht nie.
Die ersten Zeugen warten auf dem Flur. Fr. Burmeister vom Rathaus (Saa-l bzw. Sicherheitsdienst) sowie H. Karpff, der Pressereferent von H. Dr. Schairer (Ordnungsbürgermeister).
Sie waren auf 13:30 Uhr geladen. Sie wissen noch nicht, dass noch nichts passiert ist und sie vermutlich gar nicht benötigt werden heute.
Um 13:23 kommt die Justizangestellte wieder, bringt die dienstliche Erklärung der Richterin Rudolph und erklärt den Anwesenden, dass nun Richter Gauch zuständig sei.
Ein Lacher ging durch den Saal.
Richter Gauch war der Richter im ersten Verfahren in erster Instanz, der das fehlerhafte Urteil ausgestellt hatte, welches wir durch Revision aufheben lassen konnten. Das ging nun gar nicht, dem folgte logischerweise das nächste Ablehnungsgesuch. Das Dritte also.
Im ersten Verfahren gab es gegen Gauch 15 Ablehnungsanträge! – Die letzten wurden nie beschieden sondern nur abgelehnt (von ihm selbst).
Nun hatten wir aber erstmal Pause bis 14:15 Uhr um die Stellungnahmen zur dienstlichen Erklärung von Richterin Rudolph zu schreiben.
Man hatte uns einen Vertretungsplan übergeben damit wir sehen können, wer wen vertritt.
Die Besucher sind amüsiert und verdrücken sich wieder in die herrliche Frühlingssonne.
14:15 Uhr – Wir übergeben wieder einen neuen Befangenheitsantrag, diesmal gegen Richter Gauch. Die Zeugen wurden inzwischen in Bereitschaft entlassen. Ohne Zeitangabe. Verteidiger Jörg Bergstedt fragt wer das entschieden hat. Antwort: Richterin Löhner.
Das darf eigentlich nicht außerhalb des Verfahrens entschieden werden. Ein Verfahren hat aber noch gar nicht begonnen. Die Pause geht auf unbestimmte Zeit weiter.
Wir streben auf einige Rekorde zu:
Größter Verbrauch an Richtern außerhalb eines Verfahrens, längstes Warten auf Verhandlungsbeginn in der deutschen Rechtsgeschichte.
Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft daddelt auf dem Smartphone herum, weil er keine Akten zum Bearbeiten dabei hat. Er hat sowas auch noch nicht erlebt und ist der Meinung, dass das doch eigentlich schnell verhandelt sein könnte, wenn WIR nur mitmachen würden. Er hat’s noch nicht verstanden.
Um 15:15 Uhr kommt dann schnellen Schrittes Richterin Löhner herein. Offenbar Willens, nach rund 6,5 Stunden doch noch eine Verhandlung eröffnen zu wollen. Sie klärt, ob alle anwesend sind die da sein müssen. Die erkrankte Angeklagte fehlt. Ihr Attest wird als zu dürftig angesehen. Die Staatsanwaltschaft beantragt, dass die Angeklagte einem Amtsarzt vorgeführt werden soll.
Ihr Verteidiger Jörg Bergstedt zweifelt an, dass dieser Antrag überhaupt außerhalb eines ordnungsgemäß eröffneten Verfahrens gestellt werden kann.
Es wird außerdem eine dienstliche Erklärung von Richter Gauch verteilt. Über dessen Befangenheit entscheidet nun Richterin Lehnert, die ebenfalls schon im vorigen Verfahren in Erscheinung getreten ist. Der vierte Befangenheitsantrag in der Kaskade liegt also nahe.
Die Richterin vertagt die Entscheidungen über sämtliche Anträge. Bis Mittwoch 12 Uhr erhalten wir Zeit für die Stellungnahme zur Gauch’schen Erklärung, die aber nichts enthält.
Der nächste Termin, Freitag 15.04.2016 um 08:45 Uhr, bleibt bestehen.
Um 15:20 ist die Sitzung geschlossen.
5 Minuten Prozess waren das heute.
Wir gehen die Sonne genießen.
Dabei beschließen wir, keine Stellungnahmen abzugeben, da die Erklärungen der Richter/Richterinnen ohnehin nichts Substanzielles enthalten. Den vierten Befangenheitsantrag aber werden wir vor Mittwoch stellen. Mal schauen wie dann der Freitag ablaufen wird.
Spenden zur Bewältigung der Unkosten an:
BürgerInnen-Parlament – GLS Bank – Konto 701 727 6401 – BLZ 430 609 67