In dem Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch erlässt das Amtsgericht Stuttgart durch den Richter am Amtsgericht Gauch am 15.01.2014 folgenden

Beschluss

Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Durchführung der Hauptverhandlung am   21.01.2014 werden   folgende Sicherheitsmaßnahmen angeordnet:

I.

  1. Zuhörern ist nach Maßgabe des Abschnitts II Zugang zum Verhandlungssaal zu gewähren. Haben so viele Zuhörer Zugang erhalten, wie der Saal an Sitzplätzen fasst, soll weiteren Personen kein Zutritt mehr gestattet werden; jedoch ist sicherzustellen, dass freiwerdende Zuhörerplätze bei Bedarf alsbald wieder besetzt werden können. Anmerkung der Red.: Ist das ein Aufruf zur Besetzung?
  2. Der Sitzungssaal ist eine Stunde vor dem Sitzungsbeginn zu öffnen.
  3. In der ersten Reihe sind 6 Sitzplätze für Vertreter der Presse zu reservieren.
  4. Wenn Personen, die sich am Sitzungstag vor dem festgesetzten Sitzungsbeginn am Eingang für Zuhörer eingefunden hatten, bis Sitzungsbeginn noch nicht eingelassen worden sind, ist der Vorsitzende zu verständigen.

II.

Als Zuhörer wird nur zugelassen, wer

  • keine Gegenstände bei sich trägt, die geeignet sind, zur Störung der Hauptverhandlung verwendet zu werden, Anmerkung der Red.: beim Landgericht wurden Plüschtiere im April 2012 erst als Wurfgeschosse definiert und dann bis zu einer Höhe von 50 cm, Länge undefiniert, zugelassen, sowie auch das Mitführen von Zeitungen. Wie es sich mit Haushaltsartikel, die beiläufig auf dem Weg zum Gericht erstanden werden, verhält, keine Ahnung. Gibt es Plüschklobürsten unter 50 cm Höhe?
  • nicht aus sitzungspolizeilichen Gründen von der Verhandlung ausgeschlossen ist.

III.

Die Beamten von Polizeibehörden sind von den unter I. und II. angeordneten Beschränkungen ausgenommen. Ihnen wird das Tragen von Waffen im Sitzungssaal genehmigt.

IV.

  1. Vertreter von Presse, Rundfunk und Fernsehen werden unter den gleichen Voraussetzungen wie Zuhörer zur Sitzung zugelassen.
  2. Den mit Presseausweisen versehenen Journalisten ist ihr Schreibzeug zu belassen. Laptops und Notebooks dürfen benutzt werden.
  3. Ton- und Bildaufnahmen dürfen ohne vorherige Ankündigung im Sitzungssaal und im Gebäude nicht gemacht werden.

V.

Fühlt sich ein Verfahrensbeteiligter oder Zuhörer durch die in dieser Verfügung angeordneten Maßnahmen in seinem ihm nach der Strafprozessordnung oder dem Gerichtsverfassungsgesetz zustehenden Rechten beeinträchtigt, so ist die Entscheidung des Vorsitzenden einzuholen.

VI.

Für die Durchführung Hauptverhandlung wird darüber hinaus angeordnet: Teilnahme von 2 Beamten des Justizwachtmeisterdienstes zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung während des Termins.

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Und noch eine Frage steht unbeantwortet im Raum: Zieht OB Fritz Kuhn den Strafantrag zurück?

Eins ist klar: alle Angeklagten freuen sich riesig über zahlreiche Unterstützung am Dienstag, 21.01.2014, im Amtsgericht Stuttgart!

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